Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 17.01.2001 - 2 U 300/00   

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https://dejure.org/2001,1984
OLG Oldenburg, 17.01.2001 - 2 U 300/00 (https://dejure.org/2001,1984)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17.01.2001 - 2 U 300/00 (https://dejure.org/2001,1984)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2001 - 2 U 300/00 (https://dejure.org/2001,1984)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Feuerversicherung: Grob fahrlässige Brandverursachung bei Brennenlassen einer Kerze im vertrockneten Adventsgesteck

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Feuerversicherung; Grobe Fahrlässigkeit; Leistungsfreiheit; Kerze; Advent; Feuer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feuerversicherung; Grobe Fahrlässigkeit; Leistungsfreiheit; Kerze; Advent; Feuer

  • Judicialis

    VVG § 61

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 61
    Verlassen der Wohnung bei brennenden Kerzen ist grob fahrlässig L

  • RA Kotz

    Wohnungsbrand durch altes Adventsgesteck - zahlt Versicherung?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 61
    Feuerversicherung - Herbeiführung des Versicherungsfalls - grobe Fahrlässigkeit - Brennenlassen eines Adventsgestecks im Hochsommer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keinen ausgetrockneten Adventskranz anzünden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • drschmel.de (Kurzinformation)

    Versicherungsschutz bei Wohnungsbrand durch Weihnachtskerzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wenn ein trockener Adventskranz im Juni brennt ... - OLG Oldenburg zur Frage der groben Fahrlässigkeit beim Entzünden von Adventslichtern im Hochsommer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 753
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Oldenburg, 29.09.1999 - 2 U 161/99

    Vorliegen eines grob fahrlässigen Verhaltens des Versicherungsnehmers;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 17.01.2001 - 2 U 300/00
    Dabei muß ein auch subjektiv schlechterdings unentschuldbares Fehlverhalten vorliegen, welches das gewöhnliche Maß erheblich übersteigt (vgl.: Senat OLGR Oldenburg 1999, 354; Prölss/MartinPrölss, VVG, 26. Aufl., § 61 Rdn. 11 und § 6 Rdn. 117).
  • OLG Köln, 19.11.2009 - 9 U 113/09

    Grob fahrlässige Herbeiführung eines Brandschadens

    Er war in keiner Weise unvorhergesehen abgelenkt (so in dem Fall OLG Düseldorf VersR 2000, 1493; vgl. auch BGH VersR 1986, 254; OLG Oldenburg r+s 2000, 425) und hatte hinreichend Überlegungszeit und Veranlassung, die Kerzen durch einfaches Löschen zu sichern, bevor er sich auf das Sofa legte (vgl. OLG Hamburg VersR 1994, 89; OLG Nürnberg r+s 2001, 512; OLG Düsseldorf VersR 1986, 780; OLG Oldenburg r+s 2002, 74; LG Koblenz IVH 2003, 267; AG Neunkirchen r+s 1997, 167; AG St. Goar r+s 1998, 122).
  • OLG Dresden, 24.04.2003 - 4 U 193/03

    Leistungsfreiheit wegen grobfahrlässiger Schadensherbeiführung: Wohnungsbrand

    Die Rechtsprechung hat sie beispielsweise bejaht, wenn siedendes Fett auf einem Herd unbeaufsichtigt gelassen wird (vgl. OLG Köln VersR 1996, 1491, 1492; VersR 2002, 311; OLG Bamberg Urteil vom 25.01.1999 - 4 U 125/97), der Versicherungsnehmer mit brennender Zigarette auf der Couch einschläft (KG Urteil vom 12.01.1998 - 6 U 1466/87) oder ein über längere Zeit regelmäßig genutztes Adventsgesteck mit brennenden Kerzen unbeaufsichtigt lässt (OLG Oldenburg VersR 2002, 753).
  • BSG, 26.06.2001 - B 2 U 83/01 B

    Einholung weiterer Gutachten im sozialgerichtlichen Verfahren

    Ohne hinreichenden Grund bedeutet hier, daß die Revision zuzulassen ist, wenn das LSG sich hätte gedrängt fühlen müssen, den Sachverhalt weiter aufzuklären und den beantragten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160 Nr. 5 sowie ua Beschluß vom 7. November 2000 - B 2 U 300/00 B -).
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